Ab dem 24.02.2022 gelten neue Regeln bezüglich der Sportausübung während der Corona-Pandemie. Sowohl für die Sportausübung draußen, wie auch für die Sportausübung in Innenräumen (Sporthallen) gilt seitdem die 3G-Regel (nachweislich getestet, geimpft, genesen). Die Nachweise müssen weiterhin nur von Personen die 18 Jahre alt oder älter sind, erbracht werden.
Nicht aufgehoben wurde die Maskenpflicht beim Zugang und bei der Nutzung von Umkleiden in Sporthallen. Erwachsene sind weiterhin verpflichtet eine FFP2-Maske zu tragen!
Weitere Lockerungen der Regelungen sollen zu einem späteren Zeitpunkt folgen. Wir halten Euch auf dem Laufenden.