Neue Regeln bezüglich Corona-Pandemie

Was gilt in den Sporthallen?

Ab  dem 01.12.2021 gilt in Salzgitter die Warnstufe 2. Dadurch wird die 2G-plus Regel zur Vorschrift in Innenräumen, nach der neben dem Genesenen- oder Impfnachweis zusätzlich das Ergebnis eines Schnell- oder PCR-Tests erforderlich ist. Wie bei den Regeln in der Vergangenheit, gilt auch diese aktuell nur für Personen die 18 Jahre alt oder älter sind.

Neben dem Genesenen- bzw. Impfbescheid muss vor dem Betreten einer Sporthalle nun das negative Schnelltestergebnis (nicht älter als 24 Stunden) oder ein PCR-Test Ergebnis (nicht älter als 48 Stunden) vorgelegt werden.

Wichtig:

Die neuen Regeln fordern das Tragen von FFP2-Masken beim Betreten/Verlassen der Sporthalle und in der Kabine/WC etc! Es genügt nicht mehr die OP-Maske. Die Maske darf beim Sporttreiben weiterhin abgelegt werden.

Was gilt beim Training im Freien?

Auch beim Training im Freien gibt es verschärfte Regeln. Es darf nur noch teilnehmen, wer nach der 2G-Regel einen Impf- oder Genesennachweis vorlegen kann. Bei der Nutzung von Umkleiden/WC etc. gilt jedoch das 2G-plus Modell und es ist ebenfalls FFP2 Maske zu tragen. Auch diese Regeln beziehen sich auf Personen von 18 Jahren und älter.